Auflösung:
1. a), 2. b), 3. d), 4. beide fehlerhaft, 5. alle erlaubt, 6. a) und
d), 7. a) und b).
Anmerkungen:
zu 1.) Die substantivisch
gebrauchte Zusammensetzung wird gemäß der neuen
Rechtschreibung (und zwar in
allen Fassungen) durchgehend mit Bindestrichen versehen. Da das Ganze
ein
Substantiv ist, wird der erste Buchstabe groß geschrieben, ebenso
das
substantivierte „Schieben“.
2.) Nur b) ist korrekt, a)
ist eine Kommasetzung nach englischem Muster (scene-setting). Lektorate
verbringen einen nicht geringen Teil ihrer Zeit damit, solche
neudeutschen
Formen der Zeichensetzung zu korrigieren.
3.) „Korrekturlesen“ ist
hier substantiviert. Die neue Rechtschreibung kennt zwar den „Delfin“,
aber
keinen „Apostrof“, vermutlich, weil die Apostroph-Setzung eher was
für
Gebildete ist – vielleicht könnte man das Häkchen in wirren
Neubildungen wie
„Snack’s“ ja als „Apostrof“ bezeichnen…
4. Das Komma gehört nicht
zum Zitat, sondern trennt den Begleitsatz ab. Beim offensichtlich falschen "Rechtsschreibprüfung" setzt die MS-Rechtschreibprüfung aus.
5.) Hier sorgt die neue
Rechtschreibung für sinkende Fehlerzahlen in Diktaten. Doch
Vorsicht: Beim
„Electronic Banking“ geht es nicht so liberal zu. Hier ist
Getrenntschreibung
gefragt.
6.) Ableitungen von
geographischen Eigennamen auf -er schreibt man groß.
7.) „Komitee“ wurde nicht
aus dem Englischen, sondern aus dem Französischen abgeleitet,
daher die
Schreibung. Bei a) „Das Komitee rechnet mit Dutzenden zusätzlichen
Einsendungen“ wird das Gezählte im gleichen Fall wie das Zahlwort
(im Dativ)
geschrieben, bei b) „Das Komitee rechnet mit dutzenden
zusätzlicher
Einsendungen“ entsprechend dem Gezählten (den Einsendungen) im
Genitiv. Beides
ist richtig. Das gilt gemäß der neuen Rechtschreibung auch
für die Groß- und
Kleinschreibung von „Dutzenden“ – es sei denn, es liegen klare Merkmale
der
Substantivierung vor („das Dutzend“). Daher gilt auch nach der
soundsovielten
Rechtschreibreformstufe: Es bleibt schwierig.
© Dirk
Müller 2007–2013
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