Deutsch ins Grundgesetz?

Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch.“ Diesen selbstverständlich klingenden Satz wollen der Verein für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA), der Verein Deutsche Sprache (VDS) und die Bild-Zeitung im Grundgesetz verankert sehen. Begründet wird dies unter anderem mit dem Argument, viele andere Länder Europas wiesen vergleichbare Festlegungen auf. Alleiniger Grund ist das nicht, vielmehr scheinen zumindest die rund 40.000 Unterzeichner der entsprechenden Petition den Status des Deutschen gefährdet zu sehen – ob nun durch Englisch, Denglisch, Türkisch oder sonstige Sprachen bzw. Sprachvarietäten, bleibt vorerst dahingestellt.

Die gelegentlich zu hörende Aussage, Deutsch sei eine „vom Aussterben bedrohte Sprache“, ist im Allgemeinen nicht wörtlich gemeint, sondern Ausdruck eines Unbehagens angesichts angeblich oder tatsächlich überhandnehmender englischer oder pseudo-englischer Ausdrücke im Deutschen sowie Berichten über Integrationsproblemen von Einwanderern und ihren Nachkommen (Bürodeutsch: Personen mit Migrationshintergrund).

Ob solche teils gefühlten, teils realen Probleme mit einer Grundgesetzänderung gelöst werden können, darf bezweifelt werden – schädlich ist die Nennung des Deutschen im Grundgesetz in dieser Hinsicht jedoch auch nicht. Es handelt sich zunächst „nur“ um Symbolpolitik, aber Symbolpolitik kann durchaus reale Auswirkungen haben.

Was aber ist mit jenen Sprachen, die trotz jahrhundertelanger Verwurzelung in Deutschland tatsächlich vom Aussterben bedroht sind? Die UNESCO nennt für Deutschland Saterfriesisch und Friesisch als schwer gefährdet, Südjütisch und Sorbisch als deutlich gefährdet, ferner unter anderem „Nedersassisch“ (Niederdeutsch) und Bairisch als gefährdet/verletzlich (vulnerable).

Würde der Satz „Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch“ wirklich in dieser Form, ohne weitere Erläuterung, ins Grundgesetz geschrieben, was wäre die Folge für solche Sprachminderheiten? Sind sorbische Straßenschilder in der Lausitz dann verfassungswidrig? Dürfen Programme zur Förderung des Friesischen noch gefördert werden, müsste man sie gar bekämpfen? Dürfen Niedersachsens Medien nur noch auf Platt senden, weil es immerhin Dütsch is?

In der österreichischen Verfassung heißt es im Artikel 8: „Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik.“

Damit ist zumindest die Grundlage für den Schutz sprachlicher Minderheiten geschaffen. Will Deutschland nicht in den Ruf geraten, Minderheiten zu unterdrücken, muss es ähnlich verfahren. Fragt sich bloß, ob dann nicht auch die Sprachen der Einwanderer aus neuerer Zeit Schutzrechte genießen müssten. Sicher ist es darüber hinaus ein gewaltiger Unterschied, ob Deutsch „die Staatssprache“ oder eben pauschal „die Sprache“ ist. Es ist davon auszugehen, dass auch die Bild-Zeitung kein Interesse daran hat, wegen Verfassungsfeindlichkeit verboten zu werden, weil sie Kinder gerne mal „Kids“ nennt.

Ein Vorschlag zur Güte: Ins Grundgesetz kommt vorerst der Satz: „Die Sprache in den Massenmedien der Bundesrepublik sollte gutes Deutsch sein.“ Dann würden uns künftig vielleicht Schlagzeilen wie „Wir sind Papst“ erspart bleiben.

 


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