Deutsch ins Grundgesetz?
Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch.“ Diesen
selbstverständlich klingenden Satz wollen der Verein für deutsche Kulturbeziehungen
im Ausland (VDA), der Verein Deutsche Sprache (VDS) und die Bild-Zeitung im
Grundgesetz verankert sehen. Begründet wird dies unter anderem mit dem
Argument, viele andere Länder Europas wiesen vergleichbare Festlegungen auf. Alleiniger
Grund ist das nicht, vielmehr scheinen zumindest die rund 40.000 Unterzeichner
der entsprechenden Petition den Status des Deutschen gefährdet zu sehen – ob
nun durch Englisch, Denglisch, Türkisch oder sonstige
Sprachen bzw. Sprachvarietäten, bleibt vorerst dahingestellt.
Die gelegentlich zu hörende Aussage, Deutsch sei eine „vom
Aussterben bedrohte Sprache“, ist im Allgemeinen nicht wörtlich gemeint,
sondern Ausdruck eines Unbehagens angesichts angeblich oder tatsächlich
überhandnehmender englischer oder pseudo-englischer Ausdrücke im Deutschen
sowie Berichten über Integrationsproblemen von Einwanderern und ihren
Nachkommen (Bürodeutsch: Personen mit Migrationshintergrund).
Ob solche teils gefühlten, teils realen Probleme mit einer
Grundgesetzänderung gelöst werden können, darf bezweifelt werden – schädlich
ist die Nennung des Deutschen im Grundgesetz in dieser Hinsicht jedoch auch
nicht. Es handelt sich zunächst „nur“ um Symbolpolitik, aber Symbolpolitik kann
durchaus reale Auswirkungen haben.
Was aber ist mit jenen Sprachen, die trotz jahrhundertelanger Verwurzelung in Deutschland tatsächlich
vom Aussterben bedroht sind? Die UNESCO nennt für Deutschland Saterfriesisch und Friesisch als schwer gefährdet, Südjütisch und Sorbisch als deutlich gefährdet, ferner
unter anderem „Nedersassisch“ (Niederdeutsch) und
Bairisch als gefährdet/verletzlich (vulnerable).
Würde der Satz „Die Sprache in der Bundesrepublik ist
Deutsch“ wirklich in dieser Form, ohne weitere Erläuterung, ins Grundgesetz
geschrieben, was wäre die Folge für solche Sprachminderheiten? Sind sorbische
Straßenschilder in der Lausitz dann verfassungswidrig? Dürfen Programme zur
Förderung des Friesischen noch gefördert werden, müsste man sie gar bekämpfen? Dürfen
Niedersachsens Medien nur noch auf Platt senden, weil es immerhin Dütsch is?
In der österreichischen Verfassung heißt es im Artikel 8: „Die
deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten
bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik.“
Damit ist zumindest die Grundlage für den Schutz
sprachlicher Minderheiten geschaffen. Will Deutschland nicht in den Ruf
geraten, Minderheiten zu unterdrücken, muss es ähnlich verfahren. Fragt sich
bloß, ob dann nicht auch die Sprachen der Einwanderer aus neuerer Zeit
Schutzrechte genießen müssten. Sicher ist es darüber hinaus ein gewaltiger
Unterschied, ob Deutsch „die Staatssprache“ oder eben pauschal „die Sprache“
ist. Es ist davon auszugehen, dass auch die Bild-Zeitung kein Interesse daran
hat, wegen Verfassungsfeindlichkeit verboten zu werden, weil sie Kinder gerne
mal „Kids“ nennt.
Ein Vorschlag zur Güte: Ins Grundgesetz kommt vorerst der
Satz: „Die Sprache in den Massenmedien der Bundesrepublik sollte gutes Deutsch
sein.“ Dann würden uns künftig vielleicht Schlagzeilen wie „Wir sind Papst“
erspart bleiben.
Übersicht
Übersicht
Artikel kommentieren:
|